Zugauflagen
Um die Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf des Faschingszuges zu
gewährleisten, bitten wir, folgende Punkte zu beachten:
- Die Aufstellung in der Galgenbühlstraße hat erst ab 13.00 Uhr zu erfolgen.
- Den Anordnungen der Beauftragten der Stadtverwaltung, der Feuerwehr und der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
- Es darf nur handelsübliches Konfetti ausgeworfen werden. Wurfmaterial, wie z. B. Stroh, Papierschnitzel, Mehl und Toilettenpapier/-rollen ist verboten.
- Das gezielte Werfen von Gegenständen auf Personen ist zu unterlassen.
- Das Abschießen von Waffen, Böllern oder Kanonen ist verboten.
- Für den Fahrer besteht absolutes Alkoholverbot.
- Die Teilnehmer dürfen ihre Fahrzeuge während der Rückfahrt nicht von Unrat reinigen. Dieser ist zu Hause zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
- Jedes drehende Rad am Faschingswagen ist von einer Person zu sichern. Für jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Person zu bestimmen.
- Der Ausschank von Alkohol vom Festwagen an Besucher ist verboten.
- Die Ausgabe von Speisen und Getränken auf öffentlichem Verkehrsgrund ist pünktlich um 16.00 Uhr zu beenden und vollständig abzubauen.
- Die Abgabe von Alkohol an sichtlich stark angetrunkene Personen ist verboten.
- Andere Vorschriften, insbesondere die des Jugendschutzes, bleiben unberührt.