Faschingsprinzen Blau-Gelb Schnaittenbach

Zugauflagen

Um die Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf des Faschingszuges zu gewährleisten, bitten wir, folgende Punkte zu beachten:

  1. Die Aufstellung in der Galgenbühlstraße hat erst ab 13.00 Uhr zu erfolgen.
  2. Den Anordnungen der Beauftragten der Stadtverwaltung, der Feuerwehr und der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
  3. Es darf nur handelsübliches Konfetti ausgeworfen werden. Wurfmaterial, wie z. B. Stroh, Papierschnitzel, Mehl und Toilettenpapier/-rollen ist verboten.
  4. Das gezielte Werfen von Gegenständen auf Personen ist zu unterlassen.
  5. Das Abschießen von Waffen, Böllern oder Kanonen ist verboten.
  6. Für den Fahrer besteht absolutes Alkoholverbot.
  7. Die Teilnehmer dürfen ihre Fahrzeuge während der Rückfahrt nicht von Unrat reinigen. Dieser ist zu Hause zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
  8. Jedes drehende Rad am Faschingswagen ist von einer Person zu sichern. Für jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Person zu bestimmen.
  9. Der Ausschank von Alkohol vom Festwagen an Besucher ist verboten.
  10. Die Ausgabe von Speisen und Getränken auf öffentlichem Verkehrsgrund ist pünktlich um 16.00 Uhr zu beenden und vollständig abzubauen.
  11. Die Abgabe von Alkohol an sichtlich stark angetrunkene Personen ist verboten.
  12. Andere Vorschriften, insbesondere die des Jugendschutzes, bleiben unberührt.